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   OLG Dresden, 21.01.2019 - W XV 712/18   

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OLG Dresden, 21.01.2019 - W XV 712/18 (https://dejure.org/2019,57018)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.01.2019 - W XV 712/18 (https://dejure.org/2019,57018)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. Januar 2019 - W XV 712/18 (https://dejure.org/2019,57018)
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  • Justiz Sachsen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.12.1995 - BLw 34/95

    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes bei Nutzung von Wiesenflächen als

    Auszug aus OLG Dresden, 21.01.2019 - W XV 712/18
    c) Ungeachtet der Frage, ob die Beteiligte zu 2) ein Landwirtschaftsunternehmen führt (Gegenstand des Unternehmens ist nach der Eintragung im Handelsregister die "Durchführung von land-, fischerei- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Biotop- und Artenschutzes", vgl. HRB 14654, Handelsregister B des Amtsgerichts Chemnitz; vgl. im übrigen: BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1995 - BLw 34/95, NJW-RR 1996, S. 528/9, Rn 8, zitiert nach juris), ist sie - wie die Genehmigungsbehörde und das Landwirtschaftsgericht zutreffend entschieden haben - bezogen auf die hier zum Verkauf stehenden Flächen als Nichtlandwirtin anzusehen.

    Aufgrund der wenig schlüssigen Einlassungen der Beteiligten zu 2) liegt es überdies nahe, mit dem Landwirtschaftsgericht Bautzen anzunehmen, dass es der Beteiligten zu 2) überhaupt nicht auf die zusammenhängende, zielgerichtete und auf einem schlüssigen Konzept beruhende Bewirtschaftung ihrer auf ganz Sachsen verteilten landwirtschaftlichen Nutzflächen ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 1995 - BLw 34/95, NJW-RR 1996, S. 528/9, Rn. 8, zitiert nach juris: "Im Kern besteht Einigkeit darüber, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb mehr darstellt als eine Ansammlung landwirtschaftlicher Grundstücke.").

  • BGH, 29.11.2013 - BLw 4/12

    Landwirtschaftsverfahren: Formerfordernis bei Beschlüssen; richterliche

    Auszug aus OLG Dresden, 21.01.2019 - W XV 712/18
    Einer Unterzeichnung dieses Beschlusses durch die ehrenamtlichen Richter bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2013 - BLw 4/12, NJW-RR 2014, S. 477/8, Rn. 12 ff, 24, zitiert nach Juris; BGH, Beschluss vom 25. April 2014 - BLw 7/13, BzAR 2014, S. 281 ff, Rn. 11, zitiert nach Juris).
  • BGH, 25.04.2014 - BLw 7/13

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Veräußerung eines landwirtschaftlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 21.01.2019 - W XV 712/18
    Einer Unterzeichnung dieses Beschlusses durch die ehrenamtlichen Richter bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2013 - BLw 4/12, NJW-RR 2014, S. 477/8, Rn. 12 ff, 24, zitiert nach Juris; BGH, Beschluss vom 25. April 2014 - BLw 7/13, BzAR 2014, S. 281 ff, Rn. 11, zitiert nach Juris).
  • BGH, 06.07.1990 - BLw 8/88

    Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nebenerwerbslandwirt

    Auszug aus OLG Dresden, 21.01.2019 - W XV 712/18
    Eine Unvereinbarkeit der Veräußerung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 1990 - BLw 8/88, BGHZ 112, S. 86 ff., 94; BGH, Beschluss vom 19. November 1996 - BLw 10/96, BGHZ 134, S. 166 ff.; BGH, Beschluss vom 26. April 2002 - BLw 2/02, RdL 2002, S. 242; OLG Dresden, Beschluss vom 26. Mai 2010 - W XV 998/09, RdL 2010, S. 246 ff.) regelmäßig dann vor, wenn land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke an einen Nichtlandwirt oder einen nicht leistungsfähigen Nebenerwerbslandwirt veräußert werden sollen, während ein leistungsfähiger Haupt- oder Nebenerwerbslandwirt, dessen Betrieb dringend der Aufstockung bedarf, zum Erwerb der Flächen zu den Bedingungen des Kaufvertrages bereit und in der Lage ist (vgl. BGHZ 112, S. 86 ff, S. 94; BGHZ 134, S. 166 ff).
  • BGH, 28.11.2014 - BLw 3/13

    Landwirtschaftssache: Wirksamkeit einer Verlängerung der Frist für die

    Auszug aus OLG Dresden, 21.01.2019 - W XV 712/18
    2. Die Genehmigungsfiktion des § 6 Abs. 2 GrdstVG ist nicht eingetreten, da die Genehmigungsbehörde die Entscheidungsfrist des § 6 Abs. 1 S. 1 GrdstVG mit Zwischenbescheid vom 9. Oktober 2017 wirksam (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 3/13, NJW 2015, S. 1520 ff, Rn. 12, zitiert nach juris) auf insgesamt zwei Monate verlängert und innerhalb der bis zum 28. November 2017 verlängerten Entscheidungsfrist über den Genehmigungsantrag entschieden hat (vgl. den Bescheid vom 23. November 2017, Reg.-Nr.: 1106-2017).
  • BGH, 29.11.1996 - BLw 10/96

    Voraussetzungen des siedlungsrechtilchen Vorkaufsrechts; Bindung des

    Auszug aus OLG Dresden, 21.01.2019 - W XV 712/18
    Eine Unvereinbarkeit der Veräußerung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 1990 - BLw 8/88, BGHZ 112, S. 86 ff., 94; BGH, Beschluss vom 19. November 1996 - BLw 10/96, BGHZ 134, S. 166 ff.; BGH, Beschluss vom 26. April 2002 - BLw 2/02, RdL 2002, S. 242; OLG Dresden, Beschluss vom 26. Mai 2010 - W XV 998/09, RdL 2010, S. 246 ff.) regelmäßig dann vor, wenn land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke an einen Nichtlandwirt oder einen nicht leistungsfähigen Nebenerwerbslandwirt veräußert werden sollen, während ein leistungsfähiger Haupt- oder Nebenerwerbslandwirt, dessen Betrieb dringend der Aufstockung bedarf, zum Erwerb der Flächen zu den Bedingungen des Kaufvertrages bereit und in der Lage ist (vgl. BGHZ 112, S. 86 ff, S. 94; BGHZ 134, S. 166 ff).
  • BGH, 28.11.2014 - BLw 4/13

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Beseitigung des Versagungsgrundes der ungesunden

    Auszug aus OLG Dresden, 21.01.2019 - W XV 712/18
    Vorhandenes Eigentum an landwirtschaftlichen Grundstücken reicht nicht aus, um den Versagungsgrund der ungesunden Verteilung von Grund und Boden auf Seiten des Erwerbers auszuräumen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 4/13, NJW-RR 2015, S. 855/6, Rn. 8 - 11, zitiert nach juris; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 4. Mai 2017 - 5 W (Lw) 7/15, RdL 2018, S. 15 ff, Rn. 30, zitiert nach juris; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 30. November 2017 - WLw 3/17, Rn 23, zitiert nach juris; OLG Jena, Beschluss vom 11. Juni 2018 - Lw W 127/18, S. 8/9, nicht veröffentlicht).
  • BGH, 26.04.2002 - BLw 2/02

    Dringlichkeit des Aufstockungsbedarfs

    Auszug aus OLG Dresden, 21.01.2019 - W XV 712/18
    Eine Unvereinbarkeit der Veräußerung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 1990 - BLw 8/88, BGHZ 112, S. 86 ff., 94; BGH, Beschluss vom 19. November 1996 - BLw 10/96, BGHZ 134, S. 166 ff.; BGH, Beschluss vom 26. April 2002 - BLw 2/02, RdL 2002, S. 242; OLG Dresden, Beschluss vom 26. Mai 2010 - W XV 998/09, RdL 2010, S. 246 ff.) regelmäßig dann vor, wenn land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke an einen Nichtlandwirt oder einen nicht leistungsfähigen Nebenerwerbslandwirt veräußert werden sollen, während ein leistungsfähiger Haupt- oder Nebenerwerbslandwirt, dessen Betrieb dringend der Aufstockung bedarf, zum Erwerb der Flächen zu den Bedingungen des Kaufvertrages bereit und in der Lage ist (vgl. BGHZ 112, S. 86 ff, S. 94; BGHZ 134, S. 166 ff).
  • BGH, 29.10.2009 - BLw 7/09

    Ausreichen eines Hinweises auf eine möglicherweise fehlerhafte Rechtsanwendung im

    Auszug aus OLG Dresden, 21.01.2019 - W XV 712/18
    Der notarielle Grundstückskaufvertrag vom 14. September 2017 (UR-Nr. ... des Notars B. mit Amtssitz in xxx) unterliegt dem Genehmigungserfordernis nach den §§ 1, 2 Abs. 1 Abs. 3 Nr. 3 GrdstVG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 des Sächsischen Agrar-Aufgaben-Übertragungsgesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. 2008, S. 138), da Gegenstand des Vertrages drei Grundstücke im Rechtssinne (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 28. Mai 2009 - W XV 773/08, nicht veröffentlicht; bestätigt durch BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - BLw 7/09, NL-BzAR 2010, S. 42) in einer Größe von jeweils mehr als 0, 5 ha (1,0110 ha [Flurstück 465], 1,2890 ha [Flurstücke 100, 150 und 343] und 1, 9898 ha [Flurstück 33/2]) sind, die überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, § 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GrdstVG.
  • OLG Dresden, 26.05.2010 - W XV 998/09

    Begriff der ungesunden Verteilung von Grund und Boden im Sinne von § 9 Abs. 2

    Auszug aus OLG Dresden, 21.01.2019 - W XV 712/18
    Eine Unvereinbarkeit der Veräußerung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 1990 - BLw 8/88, BGHZ 112, S. 86 ff., 94; BGH, Beschluss vom 19. November 1996 - BLw 10/96, BGHZ 134, S. 166 ff.; BGH, Beschluss vom 26. April 2002 - BLw 2/02, RdL 2002, S. 242; OLG Dresden, Beschluss vom 26. Mai 2010 - W XV 998/09, RdL 2010, S. 246 ff.) regelmäßig dann vor, wenn land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke an einen Nichtlandwirt oder einen nicht leistungsfähigen Nebenerwerbslandwirt veräußert werden sollen, während ein leistungsfähiger Haupt- oder Nebenerwerbslandwirt, dessen Betrieb dringend der Aufstockung bedarf, zum Erwerb der Flächen zu den Bedingungen des Kaufvertrages bereit und in der Lage ist (vgl. BGHZ 112, S. 86 ff, S. 94; BGHZ 134, S. 166 ff).
  • OLG Brandenburg, 04.05.2017 - 5 W (Lw) 7/15

    Genehmigung der Veräußerung eines in Brandenburg belegenen landwirtschaftlich

  • OLG Dresden, 28.05.2009 - W XV 773/08
  • OLG Dresden, 29.03.2021 - W XV 814/20

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Landwirtschaftsgerichts; Erwerb

    Anders als etwa in dem vom Senat am 21. Januar 2019 entschiedenen Fall (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21. Januar 2019 - W XV 712/18, nicht veröffentlicht) gibt es hierfür vorliegend jedoch keinerlei greifbaren Anhaltspunkte.
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